AGB Linienflüge
Sämtliche Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehend
abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegengenommen.
Sofern Buchungen telefonisch oder schriftlich aufgegeben werden,
erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen einverstanden.
1. Abschluss des
Reisevertrags
Die Beschreibung und Preisangabe einer entsprechenden Internet
Seite der Nur-Flug-Tours ist freibleibend und stellt rechtlich
die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes bzw. einer
Reiseanmeldung dar.
Das Angebot, bzw. die Reiseanmeldung geht vom Kunden / Anmelder
aus und kann formlos abgegeben werden. Ein Anmelder handelt
dabei für alle in der Anmeldung mitaufgeführten
Reiseteilnehmern, sofern er eine entsprechende Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Bei
Eingang eines Angebotes erhält der Kunde / Anmelder eine
Bestätigung per e-Mail mit der Angabe seines Buchungscodes.
Es bleibt der Nur-Flug-Tours vorbehalten das Angebot anzunehmen,
wobei die Annahmeerklärung ebenfalls formlos, bzw. durch
schlüssiges Handeln erfolgen kann. Bei Vertragsabschluß erhält
der Kunde eine schriftliche Bestätigung.
2.
Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
Der Reisepreis ist vor Versand der Reiseunterlagen zu leisten.
Bei Pauschalreisen erhält der Kunde mit den Reiseunterlagen
einen Sicherungsschein, mit dem die nach § 651 k BGB geforderte
Absicherung des Kunden dokumentiert wird.
Kann bei kurzfristigen Buchungen / kurzfristigen Änderungen, die
der Reisende nicht zu vertreten hat, eine rechtzeitige Zusendung
der Reiseunterlagen per Post nicht gewährleistet werden, so sind
diese per Kurier zuzustellen oder am Flughafen zu hinterlegen.
3. Leistungen /
Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden
Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden (Änderungen,
Ergänzungen etc.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen
Bestätigung durch Nur-Flug-Tours.
4. Leistungs- und
Preisveränderungen
Nachträglich geänderte Leistungen treten an Stelle der
ursprünglich geschuldeten Leistung, sofern die Änderung
erforderlich, unwesentlich und vom Veranstalter nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt ist.
5. Preiserhöhungen
5.1 Allgemeine Flugleistungen
Preiserhöhungen aufgrund von Umständen, die erst nach Erteilung
der Reisebestätigung eingetreten sind, können dem Kunden
belastet werden, wenn zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt
mehr als 4 Monate liegen. Preiserhöhungen werden unverzüglich
nach Bekannt werden dem Kunden mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen
um mehr als 5 % steht dem Kunden der Rücktritt ohne Gebühren
grundsätzlich frei. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach
der Erklärung von Nur-Flug-Tours über die Preiserhöhung dieser
gegenüber geltend zu machen. Alle geleisteten Zahlungen werden
im Rücktrittsfalle erstattet.
5.2 Anschlussflüge / Regionaltarife
Flugpreisangaben, die in der Buchungsbestätigung mit
Regionaltarif gekennzeichnet sind, stellen die unverbindliche
Weitergabe des Flugpreises dar, die der Leistungsträger als
offiziellen Flugtarif für den jeweiligen Streckenabschnitt
veröffentlicht hat. Die Tarifangabe ist von Nur-Flug-Tours als
Vermittler mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
recherchiert worden. Die Preisangabe gibt hier nur den aktuellen
Tarifstand bei Buchungen wieder. Als vereinbart gilt der
aktuelle veröffentlichte Tarif des Leistungsträgers zum
Zeitpunkt der Flugscheinausstellung. Nur-Flug-Tours empfiehlt
und bietet an, Flugscheine für Regionaltarife stets sofort
ausstellen zu lassen.
6. Rücktritt
durch den Kunden, Umbuchung
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei Nur-Flug-Tours. Die Erklärung durch eingeschriebenen Brief
wird empfohlen. Bei Rücktritt hat Nur-Flug-Tours Anspruch auf
eine angemessene Entschädigung gemäß Paragraph 651 i BGB. Soweit
bei den einzelnen Reiseausschreibungen nichts anderes aufgeführt
ist, beträgt unser pauschaler Anspruch auf Rücktrittsgebühren
pro Person.
6.1 Vermittlung von Linienflügen
100,-- EUR bis 29 Tage vor Abflug und vor Ticketausstellung
200,-- EUR ab 28 Tage vor Abflug und jederzeit nach
Ticketausstellung
Für Flugleistungen zu Sondertarifen beträgt die Rücktrittsgebühr
stets mehr als 200,-- EUR. Bei Sondertarifen können bis zu 100%
Stornogebühren anfallen.
6.2 Vermittlung von Charterflügen
Bis 31 Tage vor Reiseantritt 20%, mindestens 50,-- EUR
30 - 22 Tage vor Reiseantritt 25 %
21 - 15 Tage vor Reiseantritt 40 %
14 - 7 Tage vor Reiseantritt 50 %
ab 6 Tage vor Reiseantritt 100 %
Es gelten die Bedingungen der Charterveranstalter.
6.3 Gruppenreisen
Bei Gruppenreisen können besondere Rücktrittskosten berechnet
werden. Wird durch den Rücktritt die Mindestgruppengröße
unterschritten, betragen die Rücktrittskosten 100%
6.4 Umbuchungen
Umbuchungen sind wie Stornierungen und Neubuchungen zu
behandeln.
Im übrigen gelten auch hier die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Veranstalters (z. B. Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft,
in denen insbesondere bei Sondertarifen im Einzelfall bestimmt
sein kann, dass ein einmal ausgestelltes Ticket z. B. weder
umbuchbar, noch erstattungspflichtig ist).
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung incl.
Zusatzprämie für nicht in Anspruch genommene Leistungen wird
empfohlen.
7. Ersatzpersonen
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, das ein Dritter in
die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, sofern
dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Bei der Stellung
einer Ersatzperson berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
von 50,-- EUR pro Person. Eine Stellung einer Ersatzperson ist
bei einem Linienflug nicht möglich.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung
festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist Nur-Flug-Tours
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann
spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt erklärt werden. Bereits
geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.
9. Haftungsbeschränkung
Nur-Flug-Tours haftet für Schäden, die keine Personenschäden
sind, nur bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, es sei denn
der Schaden wurde grob fahrlässsig / vorsätzlich herbeigeführt.
10. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften wie Pass-, Visa-, Zoll-,
Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die
aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu
seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der
Reiseanmeldung geändert werden sollten.
11.
Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten sind gemäß den
datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem
Bundesdatenschutzgesetz, geschützt.
12.
Flugzeiten
Soweit Nur-Flug-Tours vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten
bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung
seitens der Fluggesellschaft.
Anschluss- und Rückflugzeiten hat sich der Kunde 72 Stunden vor
dem jeweiligen Flugtermin von der Fluggesellschaft
rückbestätigen zu lassen. Für Flugverspätungen und Verzögerungen
haftet Nur-Flug-Tours nicht, soweit diese nicht auf ein
Verschulden von Nur-Flug-Tours zurückzuführen sind, auch wenn
die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam
ausgeschlossen hat.
13.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von Nur-Flug-Tours ist München. Gerichtsstand
für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach
Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, sowie für Passiv Prozesse, wird der
Gerichtsstand München vereinbart.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw.
unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand
der übrigen Reisebedingungen.
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